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Adam Schäffer GmbH
Carl-Benz-Straße 36
74321 Bietigheim - Bissingen
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Fon: 07142.9345-0
Fax: 07142.9345-55
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Klara Schäffer
Inhaber / Geschäftsführer
Owner / Managing Director
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Stefan Kolarski
Betriebsleiter
Manager
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Eva Schäffer
Einkauf/Vertrieb/Buchhaltung
Purchasing/Sales/Accounting
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eva.schaeffer[at]as-drehteile.de
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Lucia Vajgl
Einkauf/Vertrieb/Buchhaltung
Purchasing/Sales / Accounting
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lucia.vajgl[at]as-drehteile.de
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Kontaktformular, Anfrage
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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Adam Schäffer GmbH Präzisions-Drehteile
§ 1 Maßgebliche Bedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem
Kunden, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Sie gelten
auch, wenn der Kunde auf eigene Geschäftsbindungen verweist, es sei denn,
diesen wurden ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und verlieren spätestens nach
sechs Monaten ihre Gültigkeit.
Aufträge kommen nur bei schriftlicher Bestätigung zustande.
Zeichnungen, Werkzeuge, Muster, Modelle, Marken, Meßmittel und Aufmachungen,
die uns überlassen werden, werden nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung
Vertragsbestandteil.
Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber Text und Inhalt der
Auftragsbestätigung gelten nur als vereinbart, wenn sie ausdrücklich schriftlich
bestätigt worden sind.
§ 3 Preise
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 4 Zahlung
oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Abweichende Zahlungsbedingungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch
uns gültig. Bei Zielüberschreitung tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer
Mahnung bedarf. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank,
mindestens jedoch 10 % p.a. zu verlangen.
Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die
Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen
Vereinbarung mit uns.
Bei Hereingabe von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und
Einziehungsspesen berechnet.
Beanstandungen und Mängelrügen des Bestellers berechtigen diesen weder, ein
Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht auszuüben, noch die
Aufrechnung zu erklären, solange dessen Forderung nicht von uns anerkannt oder
gerichtlich festgestellt ist.
§ 5 Lieferung
Die Lieferungen erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf Rechnung und
Gefahr des Bestellers ab Werk Bietigheim-Bissingen. Mit Übergabe an den
Frachtführer geht das Transportrisiko auf den Besteller über. Wird die Ware vom
Besteller abgeholt, so erlischt unsere Haftung mit der Übergabe.
Die Wahl des Frachtführers liegt bei uns. Sollte der Besteller eine besondere
Versandart wünschen, so gehen etwaige Mehrkosten zu dessen Lasten. Wir sind
generell berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, insbesondere wenn dies
ökonomisch sinnvoll erscheint. Aus betriebstechnischen Gründen behalten wir uns
Mehr- und Mindermengenlieferungen von bis zu 10 % des Bestellvolumens vor.
Angaben über Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Sofern nicht ein
Fixgeschäft vereinbart ist, gelten sie nur als annähernd und unverbindlich.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir zur Rücknahme berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, sowie die Pfändung der
Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die
Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies
ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen
Rechts oder einem öffentlich- rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus
folgendes:
Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschl. MwSt.) ab, die
dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon,
ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur
Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt davon unberührt;
jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der
Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in
Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der
Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenstände
untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten
Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.
Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung
übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen
durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns
alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer
Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser
Eigentum hinzuweisen.
§ 7 Gewährleistung
Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach Liefereingang
schriftlich angezeigt werden. Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer
Wahl unentgeltlich durch Nachbesserung oder Neulieferung Gewähr. Es muß uns
die Möglichkeit gegeben werden, die Ware vor einer Weiterverarbeitung oder
Montage zu kontrollieren.
Bei unsachgemäßer Behandlung durch den Besteller erlischt jeder
Haftungsanspruch. Scheitert die Nachbesserung oder Neuanlieferung, so kann der
Besteller Wandlung oder Minderung geltend machen. Sonstige Ersatzansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, sofern nicht grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
§ 8 Haftung
Schadensersatzansprüche des Bestellers aus Delikt sind ausgeschlossen. Dies gilt
nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder des Fehlens schriftlich zugesicherter
Eigenschaften.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
Für das Zustandekommen eines Vertrages oder seine Durchführung gilt
ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort für die vertraglichen Leistungen ist
Bietigheim-Bissingen. Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Besigheim bzw. das
Landgericht Heilbronn vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gleich
aus welchem Grund, unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen und diejenigen des gesamten Rechtsgeschäftes nicht.
Eine unwirksame Klausel ist in eine wirksame Klausel umzudeuten, die das gleiche
wirtschaftliche Ziel bewirkt. Abweichungen oder Erweiterungen, insbesondere
mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.