Kontakt

Adam Schäffer GmbH

Carl-Benz-Straße 36

74321 Bietigheim - Bissingen

 

info@as-drehteile.de

Fon: 07142.9345-0

Fax: 07142.9345-55

 

Spamschutz:

Bitte ersetzen Sie das [at] in der E-mailadresse durch das korrekte @

 

Oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular unten auf der Seite! Wir freuen uns auf Ihre Anfragen, Aufträge und natürlich über Ihr Feedback!

 

Kontakt

Klara Schäffer

Inhaber / Geschäftsführer

Owner / Managing Director

 

Fon: 07142.9345-0

klara.schaeffer[at]as-drehteile.de

 

Spamschutz:

Bitte ersetzen Sie das [at] durch das korrekte @

Stefan Kolarski

Betriebsleiter

Manager

 

Fon: 07142.9345-0

stefan.kolarski[at]as-drehteile.de

 

Spamschutz:

Bitte ersetzen Sie das [at] durch das korrekte @

Eva Schäffer

Einkauf/Vertrieb/Buchhaltung

Purchasing/Sales/Accounting

 

Fon: 07142.9345-15

eva.schaeffer[at]as-drehteile.de

 

Spamschutz:

Bitte ersetzen Sie das [at] durch das korrekte @

Lucia Vajgl

Einkauf/Vertrieb/Buchhaltung

Purchasing/Sales / Accounting

 

Fon: 07142.9345-18

lucia.vajgl[at]as-drehteile.de

 

Spamschutz:

Bitte ersetzen Sie das [at] durch das korrekte @

Kontaktformular, Anfrage

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

 

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Adam Schäffer GmbH Präzisions-Drehteile

§ 1 Maßgebliche Bedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem

Kunden, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Sie gelten

auch, wenn der Kunde auf eigene Geschäftsbindungen verweist, es sei denn,

diesen wurden ausdrücklich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und verlieren spätestens nach

sechs Monaten ihre Gültigkeit.

Aufträge kommen nur bei schriftlicher Bestätigung zustande.

Zeichnungen, Werkzeuge, Muster, Modelle, Marken, Meßmittel und Aufmachungen,

die uns überlassen werden, werden nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung

Vertragsbestandteil.

Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber Text und Inhalt der

Auftragsbestätigung gelten nur als vereinbart, wenn sie ausdrücklich schriftlich

bestätigt worden sind.

§ 3 Preise

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4 Zahlung

oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Abweichende Zahlungsbedingungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch

uns gültig. Bei Zielüberschreitung tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer

Mahnung bedarf. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe

von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank,

mindestens jedoch 10 % p.a. zu verlangen.

Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die

Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen

Vereinbarung mit uns.

Bei Hereingabe von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und

Einziehungsspesen berechnet.

Beanstandungen und Mängelrügen des Bestellers berechtigen diesen weder, ein

Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht auszuüben, noch die

Aufrechnung zu erklären, solange dessen Forderung nicht von uns anerkannt oder

gerichtlich festgestellt ist.

§ 5 Lieferung

Die Lieferungen erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf Rechnung und

Gefahr des Bestellers ab Werk Bietigheim-Bissingen. Mit Übergabe an den

Frachtführer geht das Transportrisiko auf den Besteller über. Wird die Ware vom

Besteller abgeholt, so erlischt unsere Haftung mit der Übergabe.

Die Wahl des Frachtführers liegt bei uns. Sollte der Besteller eine besondere

Versandart wünschen, so gehen etwaige Mehrkosten zu dessen Lasten. Wir sind

generell berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, insbesondere wenn dies

ökonomisch sinnvoll erscheint. Aus betriebstechnischen Gründen behalten wir uns

Mehr- und Mindermengenlieferungen von bis zu 10 % des Bestellvolumens vor.

Angaben über Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Sofern nicht ein

Fixgeschäft vereinbart ist, gelten sie nur als annähernd und unverbindlich.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug,

sind wir zur Rücknahme berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, sowie die Pfändung der

Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die

Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies

ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.

Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen

Rechts oder einem öffentlich- rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus

folgendes:

Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang

weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des

zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschl. MwSt.) ab, die

dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon,

ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur

Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt.

Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt davon unberührt;

jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der

Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in

Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der

Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle

zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen

aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenstände

untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im

Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten

Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.

Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung

übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen

durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns

alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer

Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser

Eigentum hinzuweisen.

§ 7 Gewährleistung

Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach Liefereingang

schriftlich angezeigt werden. Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer

Wahl unentgeltlich durch Nachbesserung oder Neulieferung Gewähr. Es muß uns

die Möglichkeit gegeben werden, die Ware vor einer Weiterverarbeitung oder

Montage zu kontrollieren.

Bei unsachgemäßer Behandlung durch den Besteller erlischt jeder

Haftungsanspruch. Scheitert die Nachbesserung oder Neuanlieferung, so kann der

Besteller Wandlung oder Minderung geltend machen. Sonstige Ersatzansprüche,

insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, sofern nicht grobe

Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

§ 8 Haftung

Schadensersatzansprüche des Bestellers aus Delikt sind ausgeschlossen. Dies gilt

nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder des Fehlens schriftlich zugesicherter

Eigenschaften.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

Für das Zustandekommen eines Vertrages oder seine Durchführung gilt

ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort für die vertraglichen Leistungen ist

Bietigheim-Bissingen. Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Besigheim bzw. das

Landgericht Heilbronn vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gleich

aus welchem Grund, unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmungen und diejenigen des gesamten Rechtsgeschäftes nicht.

Eine unwirksame Klausel ist in eine wirksame Klausel umzudeuten, die das gleiche

wirtschaftliche Ziel bewirkt. Abweichungen oder Erweiterungen, insbesondere

mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer

Wirksamkeit der Schriftform.